Ist Kaltakquise im B2B erlaubt? Die Rechtslage einfach erklärt
Kurze Antwort: Telefonische Kaltakquise gegenüber Unternehmen ist erlaubt, wenn das Angebot sachlich zum Geschäft des Angerufenen passt. Kalte Werbe-E-Mails sind dagegen auch im B2B grundsätzlich unzulässig. Hier die Details, verständlich und ohne Juristendeutsch.
Telefon: erlaubt bei mutmaßlicher Einwilligung
Maßgeblich ist § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach darf ein Unternehmen angerufen werden, wenn eine sogenannte mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Gemeint ist: Aus Sicht des Angerufenen muss ein sachliches Interesse am Angebot vernünftigerweise zu vermuten sein, weil es einen konkreten Bezug zu seinem Geschäftsbetrieb hat.
Beispiele: Ein Gebäudereinigungsunternehmen darf Verwalter gewerblicher Objekte anrufen, denn Reinigungsbedarf gehört zu deren Betrieb. Ein Werkzeughersteller darf metallverarbeitende Betriebe kontaktieren.
E-Mail: auch im B2B grundsätzlich tabu
Für Werbe-E-Mails gilt eine strengere Regel: Sie brauchen die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers, auch zwischen Unternehmen. Die mutmaßliche Einwilligung vom Telefon reicht hier nicht. Kalte Massen-Mails an Firmenadressen sind deshalb ein häufiger Abmahngrund, unabhängig davon, wie gut das Angebot passt.
Brief und Postwurf: weitgehend unproblematisch
Postalische Werbung an Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, solange kein Widerspruch des Empfängers vorliegt. Sie ist allerdings teuer und in der Wirkung schwer messbar, weshalb sie in der Praxis meist nur ergänzend eingesetzt wird.
Was bei Verstößen droht
Unzulässige Kaltakquise kann von Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden. Deshalb gehört zu professioneller Akquise immer beides: die richtige Zielgruppe und ein sauber dokumentierter Prozess.
Selbsttest: 3 Fragen vor jeder Akquise-Kampagne
- Passt das Angebot zum Kerngeschäft des Angerufenen? Eine Hausverwaltung mit 40 Objekten hat mutmaßlich Interesse an Gebäudereinigung.
- Würde der Angerufene den Anruf als sachlich relevant empfinden?
- Können Sie die Herkunft jeder Nummer belegen? Register, Branchenverzeichnis, Firmenwebsite: dokumentierte Quellen sind im Streitfall Ihre Absicherung.
Wer alle drei Fragen mit Ja beantwortet, telefoniert im B2B auf sicherem Boden.
So funktioniert rechtssichere B2B-Telefonakquise in der Praxis
Seriöse Telefonakquise beginnt vor dem ersten Anruf: mit einer Zielkundenrecherche, die nur Unternehmen auswählt, für die das Angebot einen echten sachlichen Bezug hat. Genau so arbeiten wir bei Akquise Werning. Wir übernehmen für etablierte B2B-Unternehmen die komplette Vertriebsvorarbeit: passende Zielkunden recherchieren, Entscheider telefonisch ansprechen und qualifizierte Termine vereinbaren, zum Beispiel Besichtigungstermine für Gebäudereiniger oder Besuchstermine für den Vertriebsaußendienst.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine, journalistisch aufbereitete Informationen aus Sicht einer Vertriebsagentur wieder. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und kann eine solche nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben, insbesondere können sich Gesetzeslage und Rechtsprechung ändern. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen. Für Ihren konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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